Franchise Allgemein
Beim Franchise wird unterschieden zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Der Begriff Franchise meint die Nutzung eines Geschäftskonzeptes, entwickelt durch den Franchisegeber, das gegen einmalige Bezahlung und/oder dauerhafte Teilzahlungen dem Franchisenehmer zur Verfügung gestellt wird, wobei genau festgelegt sein muss, um welche Nutzung es sich handelt. Im Gegenzug erhält der Franchisenehmer jede mögliche Unterstützung des Franchisegebers.
Die Geschäftsidee des Franchise basiert darauf, dass beide Partner selbstständige Unternehmer sind und von diesem Modell profitieren, jedoch durch eine enge Zusammenarbeit verbunden sind. Diese Zusammenarbeit basiert auf einer genau festgelegten vertraglichen Grundlage.
Bei den zur Verfügung gestellten Waren kann es sich um die verschiedensten Waren- oder auch Produktionsgruppen handeln, auch um die Nutzung eines Markennamens. Die Nutzungsrechte und das notwendige Know-How werden durch den Franchisegeber vermittelt.
Die Franchise-Idee wendet sich vor allem an Menschen, die sich zwar gern selbstständig machen wollen, denen jedoch noch die zündende Geschäftsidee fehlt. Diese Geschäftsgründer können sich mit einem schon bestehenden gut florierenden Konzept ein eigenes Unternehmen aufbauen. Der Unternehmer hat außerdem den Vorteil, immer einen Ratgeber in dem Franchisegeber zu haben, der ihn bei Verhandlungen zum Beispiel mit Banken, Vermietern etc. zu unterstützen kann. Dies ist zwar noch keine Erfolgsgarantie, jedoch eine große Hilfe, denn die Erfolgszahlen der Branche können sich sehen lassen und geben damit dem Franchisegeber als auch dem Franchisenehmer Recht. Der Verband meldet in seiner Statistik für 2008 rund 950 Franchise-Geber, die einen Gesamtumsatz von 47 Milliarden Euro in Deutschland erwirtschafteten. Daran beteiligt sind ca. 57.000 Franchise-Nehmer mit ca. 450.000 Arbeitnehmern.


