Grundlagen

Franchising bedeutet, dass auf der Grundlage von Verträgen eine langfristige Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Unternehmern vereinbart wird. Der Franchisegeber wird den Unternehmer unterstützen, wenn er seinen Betrieb aufbaut, sowie bei der fortlaufenden Führung des Betriebes.

Franchisetypen

Es sind derzeit eine Reihe verschiedener Franchisekonzepte auf dem Markt, die sich hauptsächlich durch die verschiedenen Leistungspakete unterscheiden. Immer ist die Produktion und vor allem der Verkauf von ganz bestimmten Waren oder Warengruppen Bestandteil des Konzeptes.


Zu unterscheiden sind folgende Arten von Franchising:

  • unter dem Namen des Franchisegebers werden bestimmte Arten von Waren verkauft, wie zum Beispiel in einem Baumarkt oder
  • es findet nach Anweisung des Franchisegebers die einer bestimmten Ware statt und diese wird dann unter einem bestimmten Warenzeichen verkauft wie zum Beispiel Coca-Cola oder
  • es werden Dienstleistungen angeboten unter Einhaltung bestimmten Vorgaben wie zum Beispiel McDonalds


Der Vorteil für den Franchisegeber ist eine Minimierung der Kosten, wie zum Beispiel der Transportkosten, sowie zum Beispiel eine optimale Frische seiner Produkte.

Finanzierung, Verträge…

Franchise Systemen haftet noch immer ein leichter Hauch des Unseriösen an, was von den Gebühren und Kosten gegenüber dem Franchisegeber herführt.

Man ist daher gut beraten, wenn man sich bei der Finanzierung nicht nur auf die Banken verlässt, sondern diese etwas breiter streut. In erster Linie sind Förderprogramme für Existenzgründer zu nennen. Es kann jedoch auch auf Lieferantenkredite oder Beteiligungsgesellschaften zurückgegriffen werden.

Vor der Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung des Franchising muss genau überlegt werden, ob die Höhe der Einstiegsgebühren angemessen ist und ob die voraussichtlichen Gewinnchancen in einem guten Verhältnis stehen.

Natürlich muss die Zusammenarbeit notariell durch hieb- und stichfeste Verträge, die gut durchdacht sein müssen, abgesichert werden.

Diese Verträge müssen auch die zeitliche Begrenzung der Zusammenarbeit enthalten, womit die Verträge dann automatisch bei Erreichen dieser Frist enden. Amortisiert sich das Geschäft nicht oder muss die Zusammenarbeit aus anderen Gründen beendet werden, ist eine einvernehmliche Aufhebung jederzeit möglich.